Re: Widerruf der neuen Mitgliedschaft (Krankenkassenrecht)

gast, Dienstag, 04.08.2009, 09:48 (vor 5589 Tagen) @ Jon Dohnson

und nicht vergessen die kündigung bei der alten krankenkasse auch widerrufen.

... bist du auch einer von denen die von vermögensberatern einer großen vermögensberatungsfirma überreden ließen auch ihre gesetzliche krankenkasse zu wechseln, obwohl dieser null ahnung von der gesetzlichen krankenversicherung hat? also in die bkk fahr ??? die es ab 1.1.10 nicht mehr gibt!

die versprechen vor allem wegen der weiten entfernung würde wäre auch der vermögensberater ansprechpartner für die bkk fahr ... haben aber keinerlei ahnung von der gkv und wollen nur ein bisschen provision abkassieren und mehr nicht!


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