Re: Widerruf der neuen Mitgliedschaft (Krankenkassenrecht)

Jon Dohnson, Montag, 03.08.2009, 22:55 (vor 5590 Tagen) @ Udo Mithöfer

Von einem "SGB V Laien" (ist nicht bös gemeint) erwartet niemand einen rechtsfundierten Widerruf.

Einfach formlos (Dreizeiler reicht) die Mitgliedschaftserklärung widerrufen - aber eine Bestätigung erbitten.

Fertig...


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