Re: Widerruf der neuen Mitgliedschaft (Krankenkassenrecht)
Von einem "SGB V Laien" (ist nicht bös gemeint) erwartet niemand einen rechtsfundierten Widerruf.
Einfach formlos (Dreizeiler reicht) die Mitgliedschaftserklärung widerrufen - aber eine Bestätigung erbitten.
Fertig...