Re: Widerruf der neuen Mitgliedschaft (Krankenkassenrecht)
Hallo GKVler,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Genügt hier ein formloser schriftlicher Widerruf ??
Oder muß ich mich auf irgendeinen § aus dem SGB berufen ?
Gruß
Udo Mithöfer
Der Gelackmeierte