Re: Widerruf der neuen Mitgliedschaft (Krankenkassenrecht)

Udo Mithöfer @, Montag, 03.08.2009, 19:14 (vor 5590 Tagen) @ GKVler

Hallo GKVler,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Genügt hier ein formloser schriftlicher Widerruf ??
Oder muß ich mich auf irgendeinen § aus dem SGB berufen ?

Gruß
Udo Mithöfer
Der Gelackmeierte


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum