Re: Widerruf der neuen Mitgliedschaft (Krankenkassenrecht)

Udo Mithöfer @, (vor 5934 Tagen) @ GKVler

Hallo GKVler,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Genügt hier ein formloser schriftlicher Widerruf ??
Oder muß ich mich auf irgendeinen § aus dem SGB berufen ?

Gruß
Udo Mithöfer
Der Gelackmeierte


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