Re: Widerruf der neuen Mitgliedschaft (Krankenkassenrecht)

GKVler, Montag, 03.08.2009, 18:26 (vor 5590 Tagen) @ Udo Mithöfer

du kannst noch widerrufen bis Beginn der Mitgliedschaft...

überleg dir doch vorher vielleicht mal, was dir an deiner Kasse wichtig ist: gute und kompetente Beratung, gute Leistugen bei der Vorsorge, Beitragsrückerstattung (wovon ich allerdings abrate), Geschäftsstelle in der Nähe, längere Erreichbarkeit usw.

vergleich das mit dem Angebot der Kassen...und dann kannst du besser entscheiden, ob du Mitglieder der alten Kasse bleiben möchtest, zu der neuen willst oder vielleicht doch ne ganz andere wählst.

Gruß GKVler


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