Re: Wie versichern? (Krankenkassenrecht)

GKVler, Donnerstag, 13.08.2009, 21:50 (vor 5580 Tagen) @ Robert Anders

da hat sich der Herr Röhl mal wieder etwas vergalloppiert - da sag ich nur: Schuster bleib bei deinen Leisten

Ich bin nicht der Schalterangestellte einer Krankenkasse

nee ganz bestimmt nicht, du bist schlicht und einfach ein Versicherungsverkäufer - und das einzige Ziel deiner "Beratung" hier, ist neue Kunden zu gewinnen - manchmal auf etwas platte Art. Laufen die Geschäfte im Moment so schlecht??

hier ne Definition von hauptberuflich selbständiger Tätigkeit:
http://www.abc-der-krankenkassen.de/hauptberuflich%20selbstaendig.htm

entscheidend sind aber immer die Verhältnisse im Einzelfall

Angestellt arbeite ich mehr, verdiene aber weniger

wie genau ist denn das Verhältnis?

der Fragebogen der Kassen ist nicht so umfangreich, wie von Joachim Röhl dargestellt, bei uns umfasst er eine Seite.

wenn die Selbständigkeit überwiegt, kannst du dich freiwillig krankenversichern (und bist ein potetieller Kunde für Herrn Röhl). wenn die Beschäftigung überwiegt, bleibst du pflichtversichert. An den Leistungen ändert sich nix (auch Krankengeld ist wieder drin), als freiwillig Versicherter Versicherter werden die Beiträge von deinem ganzen Einkommen berechnet (bis zur Beitragsbemessungsgrenze), als Beschäftigter zahlst du nur von deinem Arbeitsentgelt Beiträge.

Gruß GKVler


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