Re: Wie versichern? (Krankenkassenrecht)

Antworter, Donnerstag, 13.08.2009, 08:53 (vor 5580 Tagen) @ Joachim Röhl

Das ist leider nicht ganz richtig, Herr Röhl,

der Fragbogen der Krankenkasse ist nicht sehr umfangreich, und Robert sollte nicht warten, bis die Krankenkasse >es spitz kriegt, sondern sich besser selber melden.

Anders als dargestellt ist auch nicht die Höhe der Einkünfte ausschlaggebend für die Bewertung, sondern lediglich die aufgewendete Wochenarbeitszeit, sofern Du keine sozialversicherungspflichtigen Angestellten hast. Wenn Du also weniger als 18 h für Deinen Gewerbebetrieb aufwendest und eine Vollzeitstelle hast, bist Du weiterhin pflichtversichert. Zur Berechnung der Beiträge werden auch lediglich die Einkünfte aus dem Angestelltenverhältnis betrachtet.

Grüße,

der Antworter


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