Re: Wie versichern? (Krankenkassenrecht)

Antworter, Donnerstag, 13.08.2009, 10:17 (vor 5580 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo Herr Röhl,

ich hatte Ihnen nicht unterstellt, Schalterangestellter einer Krankenkassen zu sein ;-))

Die Frage nach dem zu erwartenden Einkommen auf dem Fragebogen kann ich mir nur so erklären, dass die Krankenkasse eine Plausibilitätsprüfung vornehmen muss. Wenn z.B. jemand angibt, nur 10 Stunden pro Woche selbstständig tätig zu sein aber damit 100.000,- im Monat verdient, dann ist das wohl mehr als fragwürdig und wird genauer peprüft werden.

Außerdem erspart die Frage im Fragebogen eine erneute Abfrage der Daten, wenn eine hauptberufliche Tätigkeit festgestellt wird. Dann wird die Angabe der erwarteten Einkünfte zur Berechnung der Beiträge verwendet.

Gruß und nix für ungut ;-)
der Antworter.


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