Re: Wie versichern? (Krankenkassenrecht)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 12.08.2009, 21:01 (vor 5581 Tagen) @ GKVler

Antwort: die Kasse wird, wenn sie es spitz kriegt Dir einen umfangreichen Fragebogen zusenden und Du bist auskunftspflichtig. In der GKV darfst Du als Pflichtmitgleid nur bleiben, wenn Du in der Selbständigkeit die geringeren Einnahmen hast. Hierzu wird man dann den aktuellen Steuerbescheid verlangen und argwöhnisch in die Spalte Einkünfte aus Gewerbebetrieb sehen. Zweitens hast Du im Fragebogen anzugeben wieviel Zeitaufwand in Stunden wöchentlich Du in Deine Selbständigkeit investierst. Falls da über 18h steht, unterstellt man automatisch eine hauptberufliche Selbständigkeit, die natürlich dann bestimmend ist und somit das pflichtige Angestelltendasein als zweitrangig einstuft. Folge: ausschließlich freiwillige Versicherungsmöglichkeit* zu Selbstständigenbeiträgen von 307,13€ bis 606,38€ aufwärts noch ohne Tagegeld und im harten Prüffall auch noch rückwärts mit Nachzahlung. Solltest Du in der Selbständigkeit auch nur einen selbst versicherungspflichtigen Angestellten Gehalt plus 401€ haben, wirst Du automatisch als Selbständiger eingestuft. Bist Du unter 40 und hast ein typisch deutsche Familienplanung abseits der osmanischen Großfamilie und mit berufstätiger Partnerin, solltest Du Dir mehrere Vorschläge von der PKV einholen, denn hier würdest Du inklusive 3000€ Krankengeld ca. 220€ für den Posten Krankenversicherung ausgeben.
*Hinweis: in die freiwillige Versicherung kannst Du nur aufgenommen werden, wenn Du unter anderem mindestens ein Jahr Pflichtmitglied gewesen bist. Fragen? e-mail


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum