Re: nicht versichert (Krankenkassenrecht)

targot, Mittwoch, 07.10.2009, 16:28 (vor 5525 Tagen) @ Nina

Hallo Nina,

der § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V sagt hierzu gar nichts, dennoch habe ich den Hinweis des Spitzenverbandes hier schwarz auf weiss.

Der Grund, warum die AOK dir auf die "Pelle" rückt liegt im neuen Wahlrecht begründet: Mit jeder mindestens einen Tag dauernden Unterbrechung der Versicherung hast du ein komplett neues Wahlrecht zu einer Krankenkasse deiner Wahl. Die AOK (und natürlich auch die anderen Kassen) sind hier gefordert bei derartigen Unterbrechungen sehr schnell zu klären, inwieweit du z. B. bei einem Arbeitgeber eine neue Beschäftigung beginnst um hier sicherzustellen, das du auch Mitglied der AOK bleibst.

Naja, und der letzte Satz ist selbstverständlich für den Fall, dass du eine Unterbrechung von mehr als einem Monat hast (hier die Regelungen bei Unterbrechungen unter/über einem Monat in eine verständliche PS-Zeile zu kleiden war bestimmt unmöglich). Außerdem wird er u. U. die angeschriebenen Kunden veranlassen, das Schreiben nicht einfach wegzulegen sondern schnellstmöglich zu beantworten.

Habe gerade im übrigen mit meinen Kollegen der AOK telefoniert und habe mir meinen Forumsbeitrag bestätigen lassen.

Also: keine Bange, keine Cent Rückzahlung wartet auf dich. Wir können aber gerne um eine LKW-Ladung Erdnüsse wetten! ;-)


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