Re: nicht versichert (Krankenkassenrecht)

Nina, Mittwoch, 07.10.2009, 16:16 (vor 5525 Tagen) @ Targot

Targot: Das klingt danach, als würden die Krankenkassen eine "Kulanzzeit" zulassen.
Allerdings verstehe ich nicht so recht, was der Paragr. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V dazu aussagt.
Außerdem versteh ich dann auch nicht, warum mir die AOK dann so auf die Pelle rückt, wenn sie nichts verlangen kann. Ich möchte auch nochmal auf das PS in meinem Brief,den ich von der KV bekommen habe, hinweisen: "Besitzen Sie für die Zeit keinerlei Absicherung im Krankheitsfall, tritt die neue Versicherungspflicht verbunden mit einer Beitragszahlung auch rückwirkend ein."

???


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum