Re: nicht versichert (Krankenkassenrecht)
Hallo zusammen,
insgesamt sehe ich eure Problematik gar nicht! Nina wird nicht einen Cent nachzahlen müssen und die Aussage der AOK entspricht der Wahrheit. Lt. Empfehlung des Spitzenverbandes Bund wird eine Versicheruntg nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V (die allseitsbeliebte Versicherung der Nichtversicherten) nur dann durchgeführt, wenn innerhalb eines Monats nach Ausscheiden aus der Versicherung keine Versicherungspflicht erneut eintritt (gerade wegen dem von der AOK zu Recht kungetanem nachgehendem Leistungsanspruch).
Erst wenn länger als einem Monat eine Unterbrechung existiert wird eine derartige Versicherung durchgeführt und dann jedoch seit dem Ausscheiden.
Alle Krankenkassen agieren nach dieser Handlungsempfehlung.