Re: Forderungen der AOK (Krankenkassenrecht)

general1983, Mittwoch, 07.10.2009, 17:04 (vor 5525 Tagen) @ Nina

offiziell kann ein Kassen-Mitarbeiter darauf ja auch nicht hinweisen. Aber Dein Fall ist absolut vertretbar und einem Mitglied gegenüber im "Einzelfall" ein Stück Service- und Beratungsqualität.

Auch von Deiner Seite her ist der finanzielle Nachteil ja nicht allzu hoch. Da gibt es wesentlich krassere Fälle, da hat der Gesetzgeber auch nicht genau nachgedacht.

Ich würde es einfach mal so probieren. Vielleicht ist die AOK ja froh, Dich weiterhin als gut-zahlendes Mitglied betreuen zu dürfen.


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