Re: Zwangsvers. f. Selbst. rote Zahlen= mehr Beitrag? (Krankenkassenrecht)

Lord, Samstag, 21.11.2009, 09:30 (vor 5480 Tagen) @ Jaro

@Rene
Deine Aussage ist nicht richtig. Bei Angestellten wird Bruttoeinkommen als Berechnungsgrundlage herangezogen. Ob der Angestellter im Steuerbescheid rote Zahlen hat, interessiert Krankenkasse auch nicht.


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