Re: Zwangsvers. f. Selbst. rote Zahlen= mehr Beitrag? (Krankenkassenrecht)
@Rene
Deine Aussage ist nicht richtig. Bei Angestellten wird Bruttoeinkommen als Berechnungsgrundlage herangezogen. Ob der Angestellter im Steuerbescheid rote Zahlen hat, interessiert Krankenkasse auch nicht.