Re: Zwangsvers. f. Selbst. rote Zahlen= mehr Beitrag? (Krankenkassenrecht)

Jaro @, Freitag, 20.11.2009, 12:37 (vor 5481 Tagen) @ Czauderna

Hallo,
das Thema wurde am 15.05.2006 in der WDR2-Sendung ‚Quintessenz‘ besprochen, Überschrift "Arme Selbständige werden geschröpft". (Die entsprechende Internet-Seite steht leider nicht mehr zur Verfügung.) Zweite Überschrift: "Die gesetzlichen Bestimmungen für freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenkasse führen vor allem bei Selbstständigen mit wechselndem bzw. geringem Einkommen zu Härten." D.h. erstens stimmt das mit der vorher erwähnten gesetzlich vorgerschriebenen Mindestbeitragsbemessungsgrenze, zweitens gibt es bei GKV-Beiträgen für freiwillig Versicherte zwar eine zwingende Nachzahlung bei zu niedrig angesetzten Beiträgen, jedoch - im Unterschied zu Einkommensteuer - keine Rückzahlung bei zu hoch angesetzten Beiträgen. Ich hatte damit in diesem Krisenjahr heftig zu kämpfen. Mit "Solidargemeinschaft" hat natürlich solche gesetzliche Regelung überhaupt nichts zu tun, und ich persönlich bin froh dass die neue Regierung die Krankenversicherung ändern will. Übrigens ist die Regelung auch für die Versichertengemeinschaft ausgesprochen dumm, denn sie treibt die Selbständigen direkt in die Hände der PKV.
Gruß Jaro


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum