Re: Zwangsvers. f. Selbst. rote Zahlen= mehr Beitrag? (Krankenkassenrecht)
Hallo,
ob das gerecht ist - darüber kann man diskutieren - rechtens ist es jedenfalls. Solange es eben einen Zuschuss gibt und die restlichen Voraussetzungen auch erfüllt sind gilt eben für hauptberuflich selbständige eine niedrigere Mindestbeitragsbemessungsgrenze wie für die anderen hauptberuflich Selbständigen.
Lag während der Zuschußphase die Grenze bei ca. 1222,000 €, so waren es nach Wegfall des Zuschuss mtl. ca. 1860,00 €.
Somit lässt dann auch deie Nachzahlung nachvollziehen.
Gruß
Czauderna
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Rene,
07.11.2009, 11:24
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Czauderna,
07.11.2009, 11:35
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Rene,
07.11.2009, 13:45
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Czauderna,
07.11.2009, 14:08
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Jaro,
20.11.2009, 12:37
- Re: Zwangsvers. f. Selbst. rote Zahlen= mehr Beitrag? - Lord, 21.11.2009, 09:30
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Joachim Röhl,
21.11.2009, 09:55
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Czauderna,
21.11.2009, 13:50
- Re: Zwangsvers. f. Selbst. rote Zahlen= mehr Beitrag? - Joachim Röhl, 21.11.2009, 14:42
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Czauderna,
21.11.2009, 13:50
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Jaro,
20.11.2009, 12:37
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Czauderna,
07.11.2009, 14:08
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Rene,
07.11.2009, 13:45
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Czauderna,
07.11.2009, 11:35