Re: Zwangsvers. f. Selbst. rote Zahlen= mehr Beitrag? (Krankenkassenrecht)
Hallo,
wenn diues ein verstoss gegen das Grundgesetz wäre dann würde es diese gesetzlich vorgerschriebene Mindestbeitragsbemessungsgrenze für Selbständige schon lange nicht mehr geben.
Diese Bemessungsgrundlage gibt es schon seit etlichen Jahren, von daher sollte sich jeder Mebnsch, der sich selbständig machen will
auch immer wieder vergegenwärtigen das der Krankenkassenbeitrag und die Pflegeversicherung eben eine bestimmte Größenordnung haben und bei der Kalkulation miteingerechnet werden müssen.
Gruß
Czauderna
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Rene,
07.11.2009, 11:24
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Czauderna,
07.11.2009, 11:35
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Rene,
07.11.2009, 13:45
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Czauderna,
07.11.2009, 14:08
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Jaro,
20.11.2009, 12:37
- Re: Zwangsvers. f. Selbst. rote Zahlen= mehr Beitrag? - Lord, 21.11.2009, 09:30
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Joachim Röhl,
21.11.2009, 09:55
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Czauderna,
21.11.2009, 13:50
- Re: Zwangsvers. f. Selbst. rote Zahlen= mehr Beitrag? - Joachim Röhl, 21.11.2009, 14:42
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Czauderna,
21.11.2009, 13:50
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Jaro,
20.11.2009, 12:37
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Czauderna,
07.11.2009, 14:08
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Rene,
07.11.2009, 13:45
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Czauderna,
07.11.2009, 11:35