Re: Bürgerentlastungsgesetz: Freiwillige Beiträge zur GKV (Krankenkassenrecht)

Teetrinker, Freitag, 19.02.2010, 17:27 (vor 5389 Tagen) @ Joachim Röhl

"Basistarif dagegen mit fast 600"

Ups, ich hatte keine Ahnung, wie hoch die Basis da angesetzt ist.
Andererseits sehe ich bei der GKV immer die latente Gefahr, dass da mal ein vom Solidargedanken beseelter Sozialpolitiker die Beitragsgrenze deutlich anhebt oder gleich abschafft. Dann zahlt meine Frau monatlich vierstellige Beiträge oder muss sich um einen 500€-Job kümmern.. Vorsichtig muss man insofern in der Krankenversicherung nach allen Seiten sein.

Manchmal hab ich ohnehin den Eindruck, als seien wir die Einzigen, die treu und brav Höchstbeiträge in der GKV zahlen. Was würde sich eigentlich ändern, wenn meine Frau ein separates Wertpapierdepot unterhalten würde und bei der Einkommenserklärung angibt, dass sie von den Zinserträgen lebt? Wird mein Einkommen dann immer noch berücksichtigt?


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