Re: Bürgerentlastungsgesetz: Freiwillige Beiträge zur GKV (Krankenkassenrecht)

Lord, Mittwoch, 17.02.2010, 13:25 (vor 5392 Tagen) @ Teetrinker

"Bei den anderen gesetzlich Krankenversicherten (z. B. Selbstzahlern) übermittelt der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung die Daten selbst an die Finanzverwaltung."

Das heißt, dass du die Beiträge deiner Frau im Rahmen der Steuererklärung absetzen kannst.


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