Bürgerentlastungsgesetz: Freiwillige Beiträge zur GKV (Krankenkassenrecht)

Teetrinker @, Mittwoch, 17.02.2010, 11:48 (vor 5392 Tagen)

Da meine Frage nicht beantwortet wurde, versuche ich es mit einem eigenen Thread nochmal:

Ich bin mit meinen Kindern privat versichert, meine Frau ist nicht berufstätig und freiwilliges Mitglied in der GKV.

Unsere Personalabteilung erkennt bei der Berechnung des Lohnsteuerabzugs nur die Beiträge zur PKV an. Die Beiträge meiner Frau werden nicht berücksichtigt, weil die Vorschriften des Bürgerentlastungsgesetzes angeblich nur für Beiträge zu Private Krankenversicherungen und Pflichtbeiträge in der GKV gelten.
Ist diese Auffassung korrekt und falls nicht, was kann ich tun, um die Personalabteilung zu überzeugen? Die BKK meiner Frau hat natürlich von der Materie keine Ahnung :-(


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