Re: Bürgerentlastungsgesetz: Freiwillige Beiträge zur GKV (Krankenkassenrecht)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 18.02.2010, 11:44 (vor 5391 Tagen) @ Max

Na die kostenlose Familienversicherung* bei der Ehefrau, falls die Beruftstätigkeit eines Tages mal nicht mehr so erfolgreich laufen sollte, anfragender Teetrinker vielleicht dann über 55 ist und als Arbeitsloser nicht mehr in die GKV zurück kann. Zweimal PKV ist nur empfehlenswert, wenn abschätzbar dauerhaft höchste Einkommensgarantie bei beiden besteht oder zumindestens einer von beiden noch vor dem 55. wieder per Anstellungsverhältnis zurück in die Gesetzliche wechselt. Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste! * http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__10.html


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