Re: IKK-direkkt Geschädigte (Gesetzliche Krankenkassen)

Tarzan, Freitag, 28.05.2004, 13:10 (vor 7487 Tagen) @ Elgin Fischbach

Was soll denn das mit der Strafanzeige? Schließlich hatte die IKK-direkkt ein vollstreckbares Urteil des Sozialgerichtes gegen das BVA in Händen ( einstweiliger Rechtsschutz ). Das Sozialgericht hatte die Beitragssenkung auf 11.9% bestätigt. da nicht nur der Haushalt seriös und korrekt aufgestellt war. sondern auch reichlich Überschüsse vorhanden sind.
Im Übrigen muß eine Kasse sogar senken. wenn die Überschüsse bestimmte Höchstgrenzen im Haushaltsjahr überschreiten werden.

Nachdem das LSG das Urteil wieder aufgehoben hatte. mußte die IKK-direkkt den Beitrag wieder anpassen. bis zur Entscheidung in der Hauptsache.

Die 11.9% waren für den Monat Januar tatsächlich gültig. die IKK-direkkt bestand nicht auf den höheren Beitrag und hat auch alle Interessenten. die nicht mehr an ihrem Mitgliedsantrag festhalten wollten herausgelassen. Also ein äußerst korrektes und kulantes Vorgehen.
Dass jetzt hier nachgetreten wird. kann ich mir nur damit erklären. dass dieses durch einen Mitarbeiter einer Konkurrenzkasse erfolgt. da die IKK-direkkt auch heute noch erfolgreich ist.


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