Re: IKK-direkkt Geschädigte (Gesetzliche Krankenkassen)

Elgin Fischbach @, Freitag, 28.05.2004, 12:25 (vor 7487 Tagen) @ Jo

"Die SECURVITA hatte zunächst die 1. Gerichtsinstanz gewonnen. Und wir werden am Jahresende an Hand der konkreten Zahlen feststellen. ob die ursprünglich geplante Beitragssatzhöhe (allgemeiner Beitragssatz: 12.9 %) der SECURVITA berechtigt war oder nicht.

Wie am Beispiel GEK ersichtlich. ist das Bundesversicherungsamt (BVA) auch im Allgemeinen kein verlässlicher Partner mehr: Erst lange vollmundige Versprechungen (mündlich) bezüglich der Unterstützung einer GEK-Beitragssenkung und dann quasi im letzten Moment"" ein kurzer - für bereits neu angemeldete ""Kunden"" (Versicherte) folgenschwerer - Rückzieher des BVA.

Kurzum: Das BVA ist für aus meiner Sicht nicht mehr voll ""zurechnungsfähig""!

Gruß
Elgin"""


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