Re: Versicherung ab 23. Jahren (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Samstag, 10.10.2009, 11:21 (vor 5524 Tagen) @ gast

Hallo,
ja, das was du schreibst stimmt - hatte ich vergessen - sorry.
Diese Möglichkeit gibt es, ob sie allerdfings in diesem Falle genutzt werden kann muss die Kasse entscheiden.
Offenbar ging es der Fragestellerin um eine bestimmte Fachrichtung zu der sie keinen Zugang hatte (numerus clausus ?? - was anderes
kann ich mir bei einer Note von 2,5 an einer FH. nicht vorstellen).
wenn sie da nun 6 Semester ( das sind immerhin 3 Jahre) warten muss dann ist dasd für eine FH. schon sehr merkwürdig.
Zumal sie dann weiter unten schreibt dass sie dann ab nächstem oder übernächstem Semester studiert.
Gleichwohl - ja. vom Grundsatz her könnte die Familienversicherung bis zum 25. Lebensjahr als "Studienplatzbewerberin" weitergeführt werden.
Gruß
Czauderna


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