Versicherung ab 23. Jahren (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Donnerstag, 08.10.2009, 20:27 (vor 5526 Tagen) @ Lena

Hallo,
du kannst dich zwar beim Areitsamt als Arbeitssuchende melden, das hat aber nichts mit deiner Krankenversicherung zu tun da du keine Leistungen vom Arbeitsamt erhälst. Du bekommst da lediglich eine Bestätigung und die ist wichtig für die Rentenversicherung weil dort solche Zeiten offenbar angerechnet werden - ich habe in der Familie den gleichen Fall gehabt.
Was deine Krankenversicherung betrifft musst du dich selbst versichern - der Mindestbeitrag beläuft sich derzeit auf ca. 136,00 € pro Monatincl. Pflegeversicherung.
ers mit Aufnahme des Studiums kannst du bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres wieder in die Familienversicherung, danach greift die dtudentsiche Pflichtversicherung.
Gruß
Czauderna


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