Re: Versicherung ab 23. Jahren (Gesetzliche Krankenkassen)

gast, Freitag, 09.10.2009, 21:12 (vor 5525 Tagen) @ Joachim Röhl

GENAU .... ICH kann meine Aussagen belegen :-)

es reicht eben nicht nur §§ zu posten, wenn man sie nicht genau kennt, dazu gibt es nämlich viele Rundschreiben und zu meiner aussage gibt es das rundschreiben 88b (also von 1988) und gilt immer noch für alle KK

steht sogar hier im forum:

http://www.krankenkassentarife.de/baseportal/foren/forumb&forenid=1&Pos=1399.00005

aber da hat hr. röhl noch nicht sein halbwissen über die gkv hier gepostet


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