Re: Arbeitnehmerin + Selbstständige (Gesetzliche Krankenkassen)
Guten Morgen,
danke auch für diese Info! Das wäre ein denkbarer Weg, rückwirkend zu entscheiden, welchen Status ich habe bzw. hatte. Dennoch bleibt für mich eine Frage offen:
Bis zu welcher Höhe meines freiberuflichen Einkommens wird die Krankenkasse meine Selbstständigkeit ignorieren und sich mit den Beiträgen aus meiner Angestelltentätigkeit begnügen, ab wann wird meine Freiberuflichkeit für sie ein Thema? Beispiel: ich verdiene monatlich im Schnitt genau einen Euro weniger freiberuflich als im Angestelltenverhältnis und mein monatlicher freiberuflicher zeitlicher Aufwand liegt genau eine Stunde unter dem Aufwand meiner Angstelltentätigkeit... Gibt es auch in diesem Fall nur die Regelung "Entweder Selbstständige /Oder Arbeitnehmerin"?
Wie immer: herzlichen Dank für Antworten und liebe Grüße
Stefanie
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Stefanie,
17.10.2009, 06:34
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Czauderna,
17.10.2009, 09:29
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Stefanie,
17.10.2009, 10:50
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Czauderna,
17.10.2009, 20:08
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Stefanie,
18.10.2009, 05:33
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Czauderna,
19.10.2009, 10:19
- Re: Arbeitnehmerin + Selbstständige - Stefanie, 19.10.2009, 17:24
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Czauderna,
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