Re: Arbeitnehmerin + Selbstständige (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Samstag, 17.10.2009, 20:08 (vor 5517 Tagen) @ Stefanie

Hallo,
nun, i<ch kann natürlich nicht für andere Kassen sprechen oder schreiben.
Ich persönlich würde eine schriftliche Drklärung des etreffenden uner Vorbehanlt anerkennen und dann denn zuständigen EINKOMMENSSTEUERBESCHEID zur endgültigen Beurteilung hinzuziehen, was dann natürlich ggf. zur rückwirkenden Umstellung des Vedrsicherungsvethältnisses führen könnte.

Gruß

Czauderna


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum