Re: Arbeitnehmerin + Selbstständige (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Samstag, 17.10.2009, 09:29 (vor 5517 Tagen) @ Stefanie

Hallo,
also, was die Krankenversicherung betrifft geht das mit Sicherheit nicht !!
Da muss entschieden werden durch die Kasse ob hauptberufliche Selbständigkeit vorliegt oder Arbeitnehmereigenschaft.
Bei letzterem wird für das Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit keine Krankenversicherung erhoben.
Bei ersterem fällt der Arbeitgeberanteil weg und der Selbständige muss für das Gesamteinkommen (Gehalt und Selbständigkeit) den Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung alleine zahlen.
Mein Rat - sofort von der Kasse den Status klären lassen.

Gruß

Czauderna


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum