Re: Selbsständige betrügen manchmal auch (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo zusammen,
also ich bin überrascht was man hier für nen Bullshit teilweise liest.
Zu Dir A.: Es ist traurig wenn man sieht wer sich hier selbstständig oder scheinselbständig macht, und dem Staat noch mehr auf der Tasche liegt. Denn wenn Du, allein aus Beitragsgründen, guckst, dass Du deine Einnahmen runterschraubst, tust Du mir leid, und bist ein Sozialschmarotzer.
Zu deinen angeblichen Unterschieden AOK und BKK:
Was die rechtliche Grundlage angeht, handeln alle nach einem bundeseinheitlichen Gesetz.
Die freiwillige Versicherung ist im § 9 SGB V
und die Beitragspflichtigen Einnahmen von freiwilligen Mitgliedern im § 240 SGB V geregelt. Wenn Dir von privaten Vertretern (Konkurrenzunternehmen) etwas über die GKV erzählt wird, muss man nicht immer drauf vertrauen. Wenn man Brötchen backen will, fragt man ja auch nicht den Metzger.
Grundsätzlich sollte man sich vor Beginn einer selbständigen Tätigkeit über diese Angelegenheit informieren und das schriftlich, und nicht erst im Nachhinein.
Es ist richtig, dass die Beitragseinnahmen grundsätzlich nach Vorlage des Einkommenssteuerbescheides im Nachhinein festgelegt werden. Ausser dein Beitragsbescheid ist nicht vorläufig. Dies muss drinstehen, da er ansonsten rechtsbindend ist. Würde mich bei Essanelle nicht wundern.
Dann mal weiter viel Spass in dieser geselligen Runde.
Gruss
Secrets