BKK's betrügen nur Nachts (Gesetzliche Krankenkassen)

Horst Sähover, (vor 7384 Tagen) @ A.

Hallo,
beitragspflichtig ist alles, was zum Lebensunterhalt zur Verfügung steht oder stehen könnte. Du müsstest einen Beitragsbescheid unter Vorbehalt erhalten haben und zwar mit der Verpflichtung, dass höhere Einnahmen stets unaufgefordert zu nennen sind. Machst Du das nicht, dann knallt es spätestens dann, wenn Du den Steuerbescheid für die Vergangenheit erhälst.
Insidertipp für Blauäugige: Der Discounter Aldi eröffnet ab Dezember 2005 eine Betriebskrankenkasse nach englischen Recht (Ltd.). Dort zahlen Selbstständige grundsätzlich nur auf 33 % der beitragspflichtigen Einnahmen (anstatt nach 1.800,-- EUR also nur nach 600,-- EUR) einen Beitrag. Für den Fall, dass die Beitragshöhe nicht reicht, hat sich Aldi bei Lidl rückversichert.Das ist für Selbstständige doch geil, oder?
Und vielleicht gibt es doch einen Osterhasi.


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