Re: Unzufrieden mit der TK (Gesetzliche Krankenkassen)

Horst Sähover, (vor 7370 Tagen) @ Ortwin

Hallo Ortwin,

richtig gut würde ich es in dieser Sache finden, wenn auch die "inkompetente" TK-Sachbearbeiterin eine Stellungnahme zu den "verschlüsselten" Unterstellungen abgeben könnte. Es soll nämlich auch vorkommen -ich hoffe nicht bei Dir- das Versicherte mit ihrem Anspruchsdenken voll über das Ziel hinausschiessen und dann versuchen, dies mit Denunzierungen zu rechtfertigen. Dabei bitte stets bedenken, dass das Maß des Notwendigen bei der Leistungesgewährung nicht überschritten werden darf. Außerdem kann es bei der Bewilligung immer zu Zeitverzögerungen kommen, weil der Medizinische Dienst in der Regel bei kostspieligen Leistungsgewährungen eingeschlaltet wird.

Im übrigen können unzufriedene Mitglieder gegen eine Entscheidung der Krankenkasse auch Widerspruch einlegen.


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