Zu hohe Beitragsbemessung bei Selbststänidgen (Gesetzliche Krankenkassen)
Sehr geehrter Herr Bolender,
als Existenzgründer gilt, wer von der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen einer sogenannten "Ich-AG" finanziell gefördert wird. Für die Berechnung des Mindestbeitrages gibt es bei Existenzgründern sogar noch eine niedrigere Beitragsbemessung als für "normale" Selbstständige. Das mit der Schätzung des Höchsteinkommens ist daher aus meiner Sicht "ziemlich dumm" gelaufen.
Das Einkommen soll normalerweise gewissenhaft im voraus und nicht für jeden einzelnen Monat geschätzt werden.
Der Hinweis, mit den 2 Monatsbeiträgen bezieht sich in Einzelfällen auf versicherungspflichtige Arbeitnehmer.
Die Krankenkasse hat hier keine Chance, im Rahmen einer Einzelfallentscheidung eine Erstattung vorzunehmen. Es beibt nur das Widerspruchs-/Klageverfahren. Bei Bedarf könnte ich einen kurzen Mustertextvorschlag geben.
Trotzdem Kopf hoch und alles Gute.