Re: Erstattung von Beiträgen bei freiwilliger Versicherung (Gesetzliche Krankenkassen)

Dirk Bolender @, (vor 7376 Tagen) @ Horst Sähover

Hallo Herr Sähover,

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

Der Verlauf des ganzen war genau wie folgt:

1. Start der freiberuflichen Tätigkeit Nov. 2002 und Einstufung zur Zahlung des Mindestbeitrages.
2. Mai 2004, Meldung als arbeitslos und Übernahme der Zahlungen an die Krankenkasse durch das Arbeitsamt.
3.Dez. 2004 Abmeldung beim Arbeitsamt und beantwortung des von der Krankenkasse zugeschickten Fragebogens zum Bruttoeinkommen.
4. Einstufung, aufgrund des von mir geschätzten Bruttoeinkommes (über der B.-Grenze), zur Zahlung des Höchstbeitrages. Offizielle Dokumente wurden nicht angefordert.
5.Den Einkommessteuerbescheid für 2003 als Nachweis habe ich aber erst danach, im März 2005 erhalten.

Wie lange gilt man den eigendlich als Existenzgründer?
Wird dieser Status in der Zeit der Übernahme der Beiträge durch die Agentur für Arbeit unterbrochen oder beendet?
Hätte ich die tatsächliche Höhe der Einkommens jeden Monat nachweisen müssen?

In der Zwichenzeit habe ich lesen können, dass die Kassen nur zur Einbehaltung von zuviel gezahlten Beiträgen aufgrund von falsch berechneten Bruttoeinkommen berechtigt sind, wenn daraufhin auch mehr Leistungen erbracht wurden als ohne dieses höheren Betrages.

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Gruß


Dirk Bolender


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