Erstattung von Beiträgen bei freiwilliger Versicherung (Gesetzliche Krankenkassen)

Horst Sähover, (vor 7378 Tagen) @ Dirk Bolender

Grundsätzlich wird bei Selbstständigen bei der Beitragsberechnung auf das Einkommen zurückgegriffen, dass der letzte vorliegende Einkommenssteuerbescheid ausweist. Beitragsänderungen wirken sich dabei immer nur für die Zukunft aus. Es sei denn, der Bescheid wird zu spät vorgelegt. Dann gibt es auch Nachberechnungen.

Wer sich neu selbstständig macht erhält dagegen eine Beitragseinstufung unter Vorbehalt. Das heißt, wenn das tatsächliche Einkommen höher war, dann kommt es zu Nachberechnungen. War das Einkommen tatsächlich niedriger, dann wirkt sich das nur für die Zukunft aus. Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit, Einkommensänderungen auch mit einem Vorauszahlungsbescheid des Finanzamtes nachzuweisen. Das klingt einfach, ist meist aber in der Praxis nicht so richtig umsetzbar.
Wenn sich die Krankenkassen allerdings nicht an diese Spielregeln halten, dann gibt des "voll Ärger" mit dem Bundesversicherungsamt BVA), dass die Krankenkasse gerne mit praxisfremden Anweisungen ärgert und im Risikostrukturausgleich mit finanziellen Nachteilen bestraft..
Wenn ich selbstständig wäre, würde ich ich die Verfahrensweise der Krankenkassen Widerspruch einlegen und bis zum Bundessozialgericht hin klagen. Vielleicht wachen dann der Gesetzgeber und das BVA auf.

Klarzustellen ist, dass die BKK Vaillant ordnungsgemäß gearbeitet hat.


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