Re: Kündigung bei der AOK (Gesetzliche Krankenkassen)
Lt. Besprechung der Spitzenverbände der Krankenkassen kann sowohl ein Aufnahmeantrag als auch eine Kündigung widerrufen werden!!
Lt. Besprechung der Spitzenverbände der Krankenkassen kann sowohl ein Aufnahmeantrag als auch eine Kündigung widerrufen werden!!
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