Re: Kündigung bei der AOK (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo Klaus,
wenn es hart auf hart kommt, zieht die AOK den Kürzeren. Aber Vorsicht...was manche Krankenkassen nicht wissen (aber ich als ...na ja sagen wir Rechtsverdreher...grins) eine mündliche Rücknahme der Kündigung ist auch ein Vertrag. Rein rechtlich gesehen. Aber auf diese Zwickmühle lässt es kaum eine Kasse ankommen. Also, nochmals...wie die anderen schon geschrieben...kündigen...am besten per Fax. Da sparst Du Dir die Einschreibekosten und eine evtl. "unangenehme" persönliche Bestätigung. Immerhin quatschen die Dich persönlich noch mehr voll....Dir viel Glück bei Deiner neuen Kasse.