Re: Kündigung bei der AOK (Gesetzliche Krankenkassen)

Tom, (vor 7340 Tagen) @ Klaus

Hallo Klaus,
keine Sorge. Solange Du Deine Kündigung nicht schrifltich widerrufen hast, kannst Du unbesorgt auf Deine Kündigungsbestätigung bestehen. Am besten nochmal ein Schreiben aufsetzen, dass es bei der Kündigung bleibt und dieses Schreiben per Einschreiben oder persönlich, wo Du Dir eine Empfangsbestätigung geben lassen kannst, abgeben. Die AOK ist "berüchtigt", was die Haltearbeit betrifft. Aber lasse Dich nicht davon einschüchtern.

Gruß
Tom


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