Re: Ablehnung der Kündigung (Gesetzliche Krankenkassen)

André @, (vor 7272 Tagen) @ Janni

danke für die antwort!

also ich hatte damals eine mitgliedsbescheinigung der aok mv vorgelegt. als ich auf dem lohnzettel dann aok bw gelesen hab und bei der aok mv anrief meinten die es sei ok.

ich muss jetzt also meinem arbeitgeber sagen das er die mitgliedschaft bei aok bw stornieren soll? oder muss ich dies tun?
ich finde es jedenfalls ne frechheit mich nicht über solche wichtigen details wie neubeginn der kündigungsfrist etc. zu informieren. und kann man überhaupt "stillschweigend" also ohne irgendwas zu unterschreiben die mitgliedschaft von aok mv nach aok bw wechseln? wenn die bindungsfrist neu beginnt müsste ich doch auch nen neuen versicherungsvertrag unterschreiben oder nicht?

danke!


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