Re: Ablehnung der Kündigung (Gesetzliche Krankenkassen)

Janni @, (vor 7273 Tagen) @ André

Fakt ist - dein neuer Arbeitgeber hätte dich bei der AOK Meck-Pomm anmelden müssen, da du dort versichert bist. Du hättest deinem Arbeitgeber eine Mitgliedsbescheinigung der AOK Meck-Pomm vorlegen müssen. Die Mitgliedschaft bei der AOK BW muss storniert werden (der AG muss seine Meldung dort stornieren und zur AOK Meck-Pomm melden), da die AOK BW dich gar nicht aufnehmen darf. Du kannst dann aber auch bei der AOK Meck-Pomm kündigen (wenn du dort schon 18 Monate versicherst warst - Bindungsfrist). Es gibt eine Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Ablauf des übernächsten Monats -sprich, wenn du bis Ende Januar 06 deine Krankenkasse kündigst, kannst du zum 01.04.2006 in eine neue Krankenkasse eintreten (muss ja nicht ne AOK sein).


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