ALG II (Gesetzliche Krankenkassen)
Übrigens:
Solange die Eltern Kindergeld und andere steuerliche Vergünstigungen erhalten - sprich maximal bis 25 - müssen diese die Kinder durchfüttern. Deshalb ist nichts mit ALGII!
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Solange die Eltern Kindergeld und andere steuerliche Vergünstigungen erhalten - sprich maximal bis 25 - müssen diese die Kinder durchfüttern. Deshalb ist nichts mit ALGII!
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