Re: Was tun nach Abi (Gesetzliche Krankenkassen)

Susi, (vor 7124 Tagen) @ Gabriela

Hallo Gabriela,

mein Vorredner hat insofern recht, dass während des Auslandaufenthaltes die PKV weiter bestehen soll und muß, da er keinen Anspruch auf ALOGeld I haben wird.

Sollte er ALOGELD II bekommen (wenn er noch in Ihrem Haushalt lebt, halte ich das allerdings für ausgeschlossen) kommt er sofort wieder in die gesetzliche.

Der Leistungsvorteil gegenüber der GKV stimmt nur noch bedingt, die meisten GKV´s bieten Zusatztarife, wo man den Leistungsstandard für wenig Geld auf den der PKV anheben kann, wenn man Wert auf Einzelbett oder Chefarztbehandlung legt.
Der Vorteil der GKV, sie erhalten eine Chipkarte un dmüssen, nicht wie bei den Privaten, in Vorleistung gehen.

Ich rate Ihnen von der Befreiung der Versicherungspflicht als Student ab, weil er diese Entscheidung bis zum Ende des Studiums nicht mehr rückgängig machen kann. So hätte er in der GKV eine für wenig Geld trotzdem den vollen Leistungsanspruch.

Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen.

MfG
Susi


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