Re: Was tun nach Abi (Gesetzliche Krankenkassen)

Thomas, (vor 7126 Tagen) @ Gabriela

Das mit dem Arbeitslosmelden und dann ALGII mit Sozialversicherung geht zum Schutze unseres Sozialstaates seit neuestem nicht mehr! Ist auch richtig so!

Wenn Ihnen ein Auslandsaufenthalt und die damit verbundene 100%-PKV mit Weltweitgeltung zu teuer ist, muss er halt hier bleiben. Auch wäre eine freiwillige GKV, in die er sowieso nicht rein kommt, teurer als die PKV, da ein Mindesteinkommen angenommen wird, ähnlich wie bei Selbständigen.

Außer er arbeitet in einem EU-Land mit Bürgerversicherung, wie z.B. GB. Dann müssten Sie aber auf jeden Fall die PKV in Anwartschaft stellen. Denn wenn er krank wird und nach D zurückkommt, nimmt ihn hier keine GKV.

Mit Aufnahme des Studiums gilt Versicherungspflicht in der GKV. Wenn er sich nicht davon befreien lässt, kann er so in die GKV. Die PKV kann dann gekündigt werden.
Allerdings möchte ich Sie darauf hinweisen, dass bei vielen PKVs der Studententarif für Männer unwesentlich teurer (ca. 20 €) ist als die GKV bei besseren Leistungen.
Man kann"s ja auch mit dem Sparen übertreiben!


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