Re: Für zwei Monate krankenversichern? (Gesetzliche Krankenkassen)
Sie können auch einfach abwarten wenn es tatsächlich nur um 2 Monate geht. Benötigen Sie keine Leistungen, sind Sie ab Beginn des Studium in der KVdS(Krankenversicherung der Studenten) oder als Familienangehöruige wieder versichert. Sollten Sie doch Leistungen benötigen, können Sie innerhalb von 3 Monaten nach Ende der Versicherungspflicht/Familienversicherung die freiwillige Weiterversicherung beantragen(sofern Sie die Vorversicherungszeit von 12 Monaten erfüllt haben).