Re: Für zwei Monate krankenversichern? (Gesetzliche Krankenkassen)
Das gilt aber auch nur, soweit bis zum 31.07. die Familienversicherung besteht, und das liest sich für mich nicht so.
Weil die Familienversicherung nicht mehr besteht, kommt - an Stelle einer privaten Krankenversicherung - auch eine freiwillige GKV-Mitgliedschaft in Frage, bei der dann mindestens der gesetzlich vorgegebene Mindestbeitrag (derzeit geltende Mindesteinkommensgrenze: 816,00 EUR/Monat) zu zahlen ist. Auch bei einem geringeren Einkommen als 816,00 EUR greift dann dieser Mindestbetrag.
Die freiwillige GKV-Mtigliedschaft muss innerhalb von max. 3 Monaten nach dem Auslaufen der Familienversicherung beantragt werden.
Gruß
Elgin