Re: Für zwei Monate krankenversichern? (Gesetzliche Krankenkassen)
Das gilt aber auch nur, soweit bis zum 31.07. die Familienversicherung besteht, und das liest sich für mich nicht so.
Ansonsten muss sich der zukünftige Student rückwirkend gesetzlich versichern, wenn er überhaupt noch in der Frist zur Antragstellung ist, je nachdem, wann das 23. Lebensjahr vollendet wurde.
An sich würde sich eine private Versicherung anbieten. Diese kann dann mit dem Eintritt der Versicherungspflicht in der KVDS wieder gekündigt werden.