Re: 18000,-Euro Schaden, als freiwilliges Mitglied bei der Krankenkass! (Gesetzliche Krankenkassen)

Shoppingqueen, (vor 7049 Tagen) @ Günter Jansen

Hallo,

Dir ist aber schon klar, dass eine Verrechnung innerhalb der unterschiedlichen Einkunftsarten im Steuerrecht erfolgt, aber in der GKV nicht, oder? Oder lebst Du nur von den Spekulationsgewinnen?

Ausserdem beträgt die Verjährungsfrist 4 Jahre. Also vor 2002 gibts man gar nichts.

LG und viel Glück, denn wenn Du Recht bekommst kriegst Du ja schön viel zurück.
LG, S.


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