Re: 18000,-Euro Schaden, als freiwilliges Mitglied bei der Krankenkass! (Gesetzliche Krankenkassen)

Günter Jansen @, (vor 7050 Tagen) @ G.Jansen

Mein Anwalt, hat heute gegen den Widerspruchbescheid der Krankenkasse, Klage
beim Sozialgericht Düsseldorf eingereicht, zunächst nur zur Fristwahrung.
Die Begründung bleibt einem gesonderten Schriftsatz vorbehalten.

Natürlich hat das Bundesverfassungsgericht nichts zur Ermittlung des Krankenkassebeitrages erklärt, sondern nur die Besteuerung von Spekulations-
Gewinnen in 1998 als verfassungswidrig erachtet.

Ob hier argumentiert werden kann, dass bei einer Verfassungswidrigkeit der ermittelten Bemessungsgrundlage diese mit Wirkung ex tunk-also rückwirkend auch seitens der Krankenkasse zu berücksichtigen ist-bedarf noch der Überprüfung.

Tatsache ist, dass weder mein Steuerberater noch ich die Veränderung der Bemessungs-
Grundlagen der Krankenkasse mitgeteilt haben.

Bis heute, habe ich von meinem Steuerberater, keine schriftliche Stellungnahme, bezüglich meiner Forderung auf Schadenersatz.
Sobald mir diese vorliegt, werde ich einen Fachanwalt aufsuchen

Für die von mir gezahlte Spekulatinssteuer für 1998, werde ich ebenfalls Schadenersatz
von meinem Steuerberater verlangen.

Mit freundlichen Grüßen.


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