18000,-Euro Schaden, als freiwilliges Mitglied bei der Krankenkass! (Gesetzliche Krankenkassen)

G.Jansen @, (vor 7050 Tagen)

Ich bin selbständiger Kaufmann, und bei meiner Krankenkasse freiwilliges Mitglied,
mit einkommensbezogener Beitraggrenzeseinstufung. Als Nachweis gilt der Einkommensteuerbescheid.
Unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze wird der Einkommensteuerbescheid jährlich von der
Krankenkasse angefordert, sind aber die Einkünfte in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze erfolgt von der Krankenkasse keine Anforderung mehr.
Erst nachdem das freiwillige Mitglied einen Nachweis über niedrige Einnahmen erbringt, kann eine einkommensbezogene Einstufung, jedoch nur für die Zukunft, erfolgen. Eine rückwirkende Einstufung bzw. Rückerstattung der zuviel gezahlten Beiträge erfolgt nicht. ( §240 Abs.4 SGBV)

15 Beiträge für freiwillige Mitglieder
(1) Freiwillige Mitglieder werden entsprechend ihrer Personenkreiszugehörigkeit
in Versicherungsklassen eingestuft.
(2) Beitragsbemessungsgrundlage sind die beitragspflichtigen Einnahmen
unter Berücksichtigung der Regelungen im SGB.
(3) Als beitragspflichtige Einnahmen sind die monatlichen Einnahmen unter
Berücksichtigung der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
maßgebend. Zu den beitragspflichtigen Einnahmen gehören alle Einnahmen
und Geldmittel, die zum Lebensunterhalt verbraucht werden oder verbraucht
werden könnten, ohne Rücksicht auf ihre steuerliche Behandlung.

Zur Beitragsgrundlage zählen auch Spekulationsgewinne.


Durch den Einkommenssteuerbescheid für 1998, (Posteingang Juli 2000) wurden meine
Beiträge, ab August 2000, bis zur Bemessungsgrenze angehoben.
Die Krankenkasse hat ab 01.08.2000 die im Einkommemensteuerbescheid für 1998 unter sonstigen Einkünften ausgewiesenen Spekulationsgewinne berücksichtigt.
Die Spekulationsgewinne gehören, aus sicht der Krankenkasse, zu den sonstigen Einnahmen
Im Sinne von § 240 SGBV. Auch gibt es ein rechtskräftiges Urteil des Sozialgerichtes Münster
-AZ.: S8 (3) KR 114/01-vom 10.01.2002

Erst vor 6 Wochen habe ich festgestellt, (anhand der Einkommensteuerbescheide 1999-2005)
das fast 18000 Euro zuviel Krankenkassenbeiträge gezahlt wurden.

Die Krankenkasse lehnt eine Rückerstattung ab.

Seit 20 Jahren habe ich einen Steuerberater, der die private Einkommenssteuererklärung macht, und auch für Löhne, Gehälter und alle dazu gehörenden Tätigkeiten ( auch Meldungen
an die Krankenkassen usw.) zuständig ist .
Laut Vertrag soll dieses Steuerbüro, mich in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten beraten und vertreten.

Schadensersatzansprüche an meinen Steuerberater, wurden von mir umgehend geltend
gemacht, seine Haftpflichtversicherung hat in den letzten Tagen eine Übernahme des Schadens abgelehnt. ( bisher habe ich keine schriftliche Stellungnahme )

Spekulationsgewinne im Veranlagungszeitraum 1997-1999 sind vom Bundesverfassugsgericht
für verfassungswidrig erklärt. Urteil vom 9.März 2004-2 Bvl 17/02

Wenn man die Entscheidungsgründe, zu diesem Urteil, Anlog zur Satzug der Krankenkasse betrachte, müßte diese im Vergleichszeit-
raum ebenfalls verfassungswidrig sein.

Ein Rückerstattung der Steuern, zu meinen Spekulationsgewinnen er-
folgte nicht,da mein Steuerberater diese nicht unter Vorbehalt
erklärt hatt.

Wer kann helfen ????


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