Re: Kein Versicherungsschutz mehr/weg zurück? (Gesetzliche Krankenkassen)
Nun, im wesentlichen liegen die Kassen richtig. Wer selbständig ist und wegen Zahlungsverzug aus der Versicherung ausgeschlossen wird, der kann sich nicht mehr als freiwilliges Mitglied (=Selbständiger) freiwillig gesetzlich versichern, zumal eine freiwillige Mitgliedschaft grds. ein bestehendes Versicherungsverhältnis voraussetzt.
Ein Sohn kann seine Eltern auf keinen Fall gesetzlich versichern (zumindest nicht, solange er nicht gleichzeitig als Arbeitgeber auftritt oder sonstige Szenarien konstruiert).
In dieser Situation kann man nur dann zurück in die GKV, wenn man wieder versicherungspflichtig wird, z.B. über die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung.
So, wie Sie die Sache schildern, sehe ich als realistische Alternativen entweder die Aufgabe der Selbständigkeit oder doch die Privatversicherung.