Re: Krankenkasse (Private Krankenversicherungen)

Simone, Freitag, 23.04.2021, 07:56 (vor 1311 Tagen) @ Gisela

Hallo Gisela,

anscheinend hast Du überhaupt keine Ahnung von diesem Thema!

Ein gesetzlich Versicherter, egal ob Angestellt oder in Rente, muss auf (fast) alle Einkünfte Krankenkassenbeiträge bezahlen. Auf das Gehalt und auf die gesetzliche Rente zahlt der AG bzw. der Rentenversicherungsträger den halben Beitrag. Bei zusätzlichen Einnahmen als Rentner, wie z.B. die Entgeltumwandlung oder die Betriebsrente, werden ebenfalls Krankenkassenbeiträge fällig, da in der Ansparphase diese Einzahlungen KEINE Krankenkassenbeiträge gezahlt wurden. Da diese zusätzlichen Renten nicht vom Rentenversicherungsträger gezahlt werden, sondern in der Regel von einer Versicherung, Bank oder der ZVK, wird hier auch kein halber Krankenversicherungssatz übernommen. Deshalb fällt hier der gesamte Beitrag zur KV an.

Wenn Dein Mann Beamter war, und Du eine Pension von ihm bekommst, sind das zusätzliche Einnahmen, für die Du selbstverständlich Beiträge zur KV zahlen musst. Allerdings zahlst Du nur max. die KV-Beiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

Es ist also alles richtig und rechtens. Bitte informiere Dich bitte künftig besser, bevor Du hier solche falschen Behauptungen aufstellst!

Gruß Simone

(die das Gejammer von den so armen Pensionärs Witwen nicht mehr erträgt)


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